Zugang für alle
Förderfonds für Frauenhäuser

Über den Fonds bekommen Autonome Frauenhäuser Unterstützung, um Frauen und Kindern mit prekärem Aufenthaltsstatus zur Seite zu stehen.

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Der Fonds

Gewaltbetroffene Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus und deren Kinder, die Zuflucht in Frauenhäusern suchen, sehen sich häufig mit unüberwindbaren Hürden konfrontiert. Dies bezieht sich sowohl auf den Zugang als auch den Aufenthalt in einem Frauenhaus, da viele wichtige Dinge aufgrund fehlender Ansprüche nicht finanziert werden.

Mit dem Förderfonds für Frauenhäuser – der von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) ins Leben gerufen wurde – sollen Frauen und deren Kinder ohne Anspruch auf SGB II Leistungen unkompliziert und schnell finanzielle Unterstützung bekommen.

Anträge können ab sofort gestellt werden.

Fördergrundlagen

Wer kann beantragen

Antragsberechtigt sind alle der ZIF angeschlossenen Autonomen Frauenhäuser.

Anträge können die Frauenhäuser für Frauen und/oder für Kinder mit prekärem Aufenthaltsstatus ohne Leistungsbezug nach dem ALG II stellen. Die Frauen und Kinder müssen aktuell im Frauenhaus leben.

Was kann beantragt werden

Anträge können für folgende Bedarfe der Frauen und/oder Kinder gestellt werden:

  • Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kosmetika, Kleidung
  • Kosten für Gesundheitsversorgung
  • Reisekosten für die Flucht ins Frauenhaus
  • Kosten für Nachhilfe, Sprachunterricht o.ä.
  • Kosten für Rechtsberatung/anwaltliche Vertretung
  • Kosten für Beschaffung/Übersetzung offizieller Dokumente
  • Sonstiges

Höhe der Förderung

Die maximale Antragssumme je Frau / je Kind beträgt 1.000 Euro.

Die Frauenhäuser können für mehrere Frauen und/oder Kinder Anträge stellen. Zur Vereinfachung wird ein Antrag pro Familie gestellt.

Weitere Vorgaben

Die Mittel stehen ausschließlich für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder, die den Antragszweck erfüllen, zur Verfügung.

Die Kosten des Frauenhausaufenthalts können über den Förderfonds nicht gedeckt werden.

Die Einreichung eines formellen Verwendungsnachweises ist nach Auszahlung nicht notwendig. Die ZIF wird im Anschluss zur Evaluation des Förderfonds Kontakt mit den antragstellenden Frauenhäusern aufnehmen.

Es gibt keine Fristen zur Einreichung von Anträgen.

Fallbeispiel

Frau A. lebt mit ihren vier Kindern im Alter von 6-14 Jahren in einem Autonomen Frauenhaus. Sie ist seit fünf Jahren in Deutschland, kommt ursprünglich aus Kasachstan und hat eine Duldung. Frau A. bezieht für sich und ihre Kinder Leistungen nach dem AsylbLG. Neben ihrem unsicheren Aufenthaltsstatus stellen insbesondere die knappen finanziellen Ressourcen und der fehlende Zugang zu ALG-II-Leistungen für Frau A. und ihre Kinder eine große Hürde auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben dar. Möbel aus der Wohnung müssen transportiert und eingelagert werden, für die vier Kinder müssen die Passdokumente beschafft und übersetzt werden, Frau A. möchte einen Sprachkurs machen und die Kinder benötigen Nachhilfe. Für all dies gibt es keine reguläre Finanzierung.

Von der Prüfung bis zur Bewilligung

Die ZIF prüft die Anträge und klärt ggf. offene Fragen mit den Frauenhäusern.

Die Entscheidung über die Bewilligung der Anträge trifft die ZIF. Eine Entscheidung liegt spätestens nach 2 Wochen vor und wird dem Frauenhaus schriftlich mitgeteilt.

Alle Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und so lange entschieden, bis die Mittel des Förderfonds „erschöpft“ sind . Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Bei einer positiven Entscheidung wird der bewilligte Betrag direkt auf das Konto des Frauenhauses überwiesen.

So geht´s

1

Registrieren und Profil anlegen

Der erste Schritt erfolgt auf unserer zentralen Geldspendenplattform www.foerderprogramme.org. Dort registrieren Sie Ihre Organisation und legen ein Organisationsprofil an.

2

Prüfung und Freischaltung

Ihre Registrierung wird nun geprüft – das kann ein paar Arbeitstage dauern. Wir halten Sie über die Entwicklung per Mail auf dem Laufenden und geben Ihnen Bescheid, sobald Ihre Organisation freigeschaltet ist.

3

Einloggen und Antrag anlegen

Sobald die Freischaltung erfolgt ist, können Sie sich in Ihr Konto auf www.foerderprogramme.org einloggen und über die Kampagne ‚Förderfonds für Frauenhäuser‘ den Antrag stellen. Einen Musterantrag finden Sie hier

4

Entscheidung und Förderung

Müsste es heißen: Nun heißt es, abzuwarten, bis Sie Rückmeldung bekommen. Ihr Antrag wird von der ZIF geprüft, die über die Förderung entscheidet.

Alle relevanten Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen


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Wer steckt hinter dem Fonds?

Der Fonds ist eine Initiative der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) in Trägerschaft des Haus des Stiftens gGmbH. Finanziert wird der Fonds von der Klaus und Lore Rating Stiftung, der Kurt und Maria Dohle Stiftung und der Rudolf Augstein Stiftung.

Ein Beirat bestehend aus drei Mitarbeiterinnen der Autonomen Frauenhäuser in Bonn, Elmshorn und Kassel steht der ZIF bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Fonds beratend zur Seite.